DISTANZUNTERRICHT
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Aktuelle Informationen – 23. April 2021
Liebe Eltern,
aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen im Landkreis Gießen
findet auch in der nächsten Woche kein Präsenzunterricht statt.
Die Kinder bekommen von ihren Lehrerinnen und Lehrern
wieder Arbeitsmaterialien für das Lernen zuhause.
Weiterhin alles Gute für Sie und Ihre Familien !!!
Herzliche Grüße
Anke Judt
Schulleiterin
KEIN PRÄSENZUNTERRICHT
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Aktuelle Informationen – 15. April 2021
Liebe Eltern,
wegen der aktuellen Corona-Infektionslage im Landkreis Gießen
findet in der Woche nach den Osterferien ab dem 19.04.2021
KEIN PRÄSENZUNTERRICHT statt.
Die Kinder lernen zuhause und werden wieder von ihren
Lehrerinnen und Lehrern mit Lernpaketen versorgt.
Wer sein Kind bereits für die Notbetreuung angemeldet hat,
teilt uns bitte per Mail
die in der nächsten Woche benötigten Zeiten mit.
Bitte beachten Sie, dass uns ab dem 19.04. für die Teilnahme
an der Notbetreuung die Einverständniserklärung für den Selbsttest der
Kinder in der Schule (oder ein aktueller Bürgertest) vorliegen muss !
Weiterhin alles Gute !!!
Bleiben Sie gesund !!!
Herzliche Grüße
Anke Judt
Schulleiterin
SO GEHT ES WEITER
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Aktuelle Informationen – 14. April 2021
Liebe Eltern,
nach Vorgabe des Hessischen Kultusministeriums sollen
alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 4 auch nach den Osterferien
weiterhin im Wechselunterricht beschult werden.
So bleiben die Lerngruppen weiter geteilt und die Kinder kommen im Wechsel
einen Tag in die Schule und lernen am nächsten Tag zuhause.
Den aktuellen Zeitplan der „Stern- und Kreistage“ finden Sie hier.
Änderungen dieser geplanten Abläufe sind immer dann möglich, wenn der Landkreis Gießen
aufgrund hoher Infektionszahlen abweichende Regelungen (z.B. kein Präsenzunterricht)
treffen muss.
Neu ab dem 19.04.2021 ist, dass der Nachweis eines negativen Testergebnisses
eine zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht
und an der Notbetreuung ist.
Sie selbst können entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht
(Bitte dem Kind unbedingt die Einwilligungserklärung mit in die Schule geben !!!)
oder einen sogenannten Bürgertest an einer Teststelle außerhalb der Schule.
Bitte beachten Sie, dass ein zuhause durchgeführter Selbsttest als Nachweis nicht ausreicht.
Schülerinnen und Schüler die keine Einverständniserklärung für den Selbsttest in der Schule und auch keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden !!!) vorlegen können, dürfen nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen und müssen umgehend abgeholt werden.
Bitte lesen Sie hierzu auch den Brief des Hessischen Kultusministeriums
an alle Eltern und Sorgeberechtigten !
Weiterhin alles Gute für Sie und Ihre Familien !!!
Herzliche Grüße
Anke Judt
Schulleiterin
SCHNELLTESTS
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Aktuelle Informationen – 01. April 2021
Liebe Eltern,
nach Aussage des Hessischen Kultusministeriums sollen
alle Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien
(sofern wir dann im Wechsel- bzw. täglichen Präsenzuntericht sind)
die Möglichkeit bekommen,
sich zweimal in der Woche in der Schule selbst auf das Coronavirus
zu testen.
Bitte lesen Sie hierzu den Brief des Hessischen Kultusministeriums
an alle Eltern und Sorgeberechtigten.
Die entsprechende Einwilligungserklärung erhalten Sie von uns auch per Post;
mit der Bitte, diese auszufüllen und Ihrem Kind am 1. Schultag in Präsenz
wieder mit in die Schule zu geben.
Hier für Sie zur Kenntnis auch das Ablaufdiagramm, wie es nach einem positiven
bzw. negativen Testergebnis weitergeht.
Auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums
www.kultusministerium.hessen.de erhalten Sie weitere Informationen.
Alles Gute für Sie und Ihre Familien !!!
Bleiben / werden Sie gesund !!!
Herzliche Grüße
Anke Judt
Schulleiterin
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