Aktuelle Informationen – 23. März 2020
Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen zu geben, ist erweitert worden.
- Weitere Berufsgruppen werden von der Regelung erfasst.
(Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten,
Mitarbeiter*innen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind,
mit Nachweis vom Arbeitgeber) - Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil
in einem der auf der Liste genannten Bereiche tätig ist.
Siehe hierzu auch www.kultusministerium.hessen.de
Sollten Sie von dieser Neuregelung betroffen sein und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen, setzen Sie sich bitte per Mail (
Sie erhalten dann das entsprechende Anmeldeformular.
Bleiben Sie gesund !!!
Herzlichst,
Anke Judt
Schulleiterin