Schullogo

Grundschule Gießen-West
Paul-Schneider-Straße 87
35398 Gießen
0641 / 8778624

Grundschule GießenWest

Informationen für die 4. Klassen - 15.05.2020IMG 20200515 WA0006

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4,
liebe Eltern,

wir freuen uns sehr, dass nun am Montag, dem 18. Mai 2020 die Grundschulen wieder für die 4. Klassen öffnen dürfen.

Um jeden einzelnen bestmöglich davor schützen zu können, krank zu werden, müssen wir einige Regelungen beachten und einhalten.

Bitte unbedingt den Aktuellen Hygieneplan der GGW  lesen und beachten !!!!!

Zum eigenen Schutz und als Schutz für alle anderen Menschen, ist jeder einzelne dafür verantwortlich,
die aktuellen Hygieneregeln unserer Schule einzuhalten.

In der Zeit vom 18.05. bis zum 29.05.2020 kommen nur die 4. Klassen in die Schule; und zwar jeden Tag für 4 Unterrichtsstunden.
Danach wird es einen neuen Plan für alle geben.

Um genügend Abstand halten zu können, wird jede Klasse in zwei Gruppen eingeteilt. Diese Einteilung erfahrt Ihr am Montag, wenn Ihr in die Schule kommt.

Bitte achtet schon auf dem Schulweg und dann auch auf dem Schulhof auf einen Mindestabstand von 1,50 m
zueinander !!!
Markierungen auf dem Schulhof helfen Euch dabei, den Abstand einzuhalten.

Damit möglichst wenige Schüler*innen zusammentreffen, haben die einzelnen Klassen unterschiedliche Anfangszeiten:
4d: 08.15 Uhr
4c: 08.30 Uhr
4b: 08.45 Uhr
4a: 09.00 Uhr

Wenn Ihr an der Schule angekommen seid, wartet Ihr bitte (mit Abstand !!!) auf dem vorderen Schulhof im Bereich des Haupteingangs.
Hier erfahrt Ihr von uns noch einmal die wichtigsten Regelungen, bevor Ihr dann mit Euren Gruppen in Eure Unterrichtsräume gehen werdet.

 

Nach dem 1. Unterrichtsblock, einer Hofpause jeweils in einer kleinen Gruppe, einer Frühstückspause und einem 2. Unterrichtsblock endet der Schultag
für die einzelnen Klassen wieder zu unterschiedlichen Zeiten:
4d: 11.30 Uhr
4c: 11.45 Uhr
4b: 12.00 Uhr
4a: 12.15 Uhr

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen und ist in bestimmten Situationen in der Schule sinnvoll – jedoch keine Pflicht.
Eine Alltagsmaske (textiler Mundschutz, Tuch, Schal o.ä.) ist ausreichend und soll das Risiko verringern, andere Personen anzustecken.
Die Lehrkräfte werden den Kindern in der Schule weitere Erläuterungen dazu geben.

Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer Vorerkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können nach ärztlicher Bescheinigung und einem Antrag an die Schulleitung vom Präsenzunterricht befreit werden.
Dies gilt auch für Schüler*innen, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.

Unabhängig vom Präsenzunterricht besteht weiterhin der Anspruch auf eine Notbetreuung an unserer Schule für berechtigte Berufsgruppen
(siehe hierzu Homepage des Hessischen Kultusministeriums).

Für Fragen stehen die Klassenlehrerinnen und die Schulleitung weiterhin auf den bekannten Kommunikationswegen zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Euch, liebe Viertklässler !!!

Herzliche Grüße aus der GGW

Anke Judt
Schulleiterin